Geschichte der Erbgesundheitsgerichte

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses war der Beginn der Umsetzung einer nationalsozialistischen Eugenik und Teil einer größeren Vernichtungsmaschinierie, die in der weiteren Eskalation auch als „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in den Krankenmorden im Nationalsozialismus sowie der planmäßigen Ermordung von Juden, Sinti und Roma gipfelte.

Während laut Gesetz auch Betroffene selbst einen entsprechenden Antrag an ein Erbgesundheitsgericht stellen konnte, waren es in der Praxis verbeamtete Ärzt*innen und Leiter*innen von Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, die die Zwangssterislierung ihrer Patient*innen beantragten.

Bis Mai 1945 wurden in Deutschland zwischen 300.000 und 400.000 Menschen durch Urteile der Erbgesundheitsgerichte zwangssterilisert, die häufigste vorgeschobene Diagnose war dabei bei über der Hälfte der Betroffenen „Schwachsinn“, darunter fielen eine Vielzahl von geistigen Behinderungen. Infolge der Zwangssterilisierungen und auftretenden Komplikationen kamen 5.000 bis 6.000 Frauen und 600 Männer ums Leben.

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