Am 14. Juli 1933 erließ die nationalsozialistische Reichsregierung das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das zum 1. Januar 1934 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes war die Erhaltung einer sogenannten „Rassenhygiene“ durch die Zwangssterilisierung von Menschen, die aufgrund vermeintlicher „Erbkrankheiten“ oder aus anderen Gründen aus Sicht der NS-Ideologie keine Kinder bekommen sollten.
Betroffen waren vor allem Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, aber auch alkoholkranke Menschen. Die erzwungenen Sterilisationen wurden durch sogenannte Erbgesundheitsgerichte legalisiert, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes an Amtsgerichten in ganz Deutschland gebildet wurden.
Am heutigen Landgericht in Halle befand sich eines dieser Erbgesundheitsgerichte, an dem für den Bereich der Stadt Halle und den heutigen Saale-Kreis viele Zwangssterilisationen angeordnet wurden. Dieser Rundgang durch Halle zeigt an verschiedenen Stationen die Geschichte dieser Verfahren – und ihre Umsetzung an verschiedenen medizinischen Einrichtungen in Halle.